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von Peter Kusenberg

Im September dürften die Apple-Manager gestrahlt haben wie Pilze in Tschernobyl: Ein Richter der Internationalen Handelskommission (ITC) in Washington entschied, daß die Firma keines von vier Samsung-Patenten verletzt habe. Der südkoreanische Elektronikgerätehersteller hatte Klage gegen Apple eingereicht, nachdem er mehrere Gerichtsprozesse um Patentverletzungen gegen Apple verloren hatte. Demnach darf Samsung seine Geräte nicht oder nur mit Einschränkung verkaufen, soll über eine Milliarde Dollar Schadensersatz zahlen – und bekommt im Zuge der vermutlich verlorenen Gegenklage keinen müden Heller zurück. Wie wohl wäre das Urteil ausgefallen, hätte der Prozeß in Seoul und/oder vor 20 Jahren stattgefunden? Immerhin ist das Wort Patentstreit kaum älter als die Wörter Rettungsschirm und Umsatz- Ranking, bis vor kurzem fanden Streitigkeiten um Patentrechtsverletzungen unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt.

Tatsächlich streiten sich Samsung, Apple, Microsoft, Google, Sun Microsystems – um nur die größten Patentrechteschurken zu nennen – um Killefit. Das Gehäuse ist leicht abgerundet? Das konnte nur einem kalifornischen Apple-Mitarbeiter beim zweiten Frühstück einfallen! Bezeichnenderweise beschäftigten sich die US-Richter mit Stanley Kubricks Film »2001« aus dem Jahre 1969, um zu klären, ob die elektronischen Requisiten »prior art« seien, also die I-Pad-Entwickler zu ihrer Schöpfung inspiriert haben könnten.

Davon abgesehen klingt der Wortlaut von Apples Patentgesetzen platter als Adenauers Schwarzbrotpatent: »Die Erfindung stellt ein Verfahren zur Verfügung, das Menschen erlaubt, Eingaben in einem Computer zu machen, was es Menschen ermöglicht, mit dem Sichtfeld zu interagieren, das mit dem Computer verbunden ist.« So steht’s in Apples Patent »Method for providing human input to a computer«. Das Ganze wäre lustig, wäre nicht zu befürchten, daß sich patentreiche Firmen in Zukunft unablässig gegenseitig verklagen werden. Software-Entwickler müßten bei einer Verschärfung des Patentirrsinns größeren Aufwand betreiben, um ein Programm auf allen Betriebssystemen zum Laufen zu bringen. Gleichzeitig stiegen die Anschaffungskosten für Patentgesättigte Geräte: Wenn Apple für jeden Suchmaschinenquark Lizenzgebühren an Google abführt und Google fürs Sichtfeldwischen und die Touchscreen-Pinzettengrifftechnik Geld an Apple überweisen muß, dann verdienen Google, Apple und dero Anwälte ein Taschengeld hinzu, das der Mobiltelefonkäufer aus seinem Sparstrumpf klauben darf. KONKRET-Anwälte sollten dringend überprüfen, ob nicht der Schlagersänger Wolfgang Petry mit seiner 1993 veröffentlichten Platte »Konkret« irgendwelche Patente des Verlags verletzt. Und seien es nur die spitzen Ecken des Datenträgers.

- Peter Kusenberg -

 

 

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