Ein notorischer Nazi tut, was er kann – und wird zwanzig Jahre lang nicht nur nicht belangt, sondern von Staats wegen gefördert. Von Florian Sendtner
Was macht der V-Mann? Der V-Mann macht das V-Zeichen, und das steht für »Victory«. Das Rätselraten, ob das V des V-Manns für »Verbindung«, »Vertrauen« oder für »verdeckt« steht, ist müßig. Es steht für »Sieg«.
Man muß sich nur Tino Brandt anschauen, den jahrelangen V-Mann »Otto« des Thüringer Verfassungsschutzes und Begründer des »Thüringer Heimatschutzes«, aus dem der »Nationalsozialistische Untergrund« (NSU) hervorgegangen ist, das Zwickauer Mördertrio: Tino Brandt sitzt auch ein halbes Jahr, nachdem der NSU hochgegangen ist, in seinem Haus in Rudolstadt und empfängt Besuch von der »Systempresse«: »Spiegel«, »Süddeutsche«, »Super Illu«, was gerade so kommt. Der letztgenannten Zeitschrift gibt er noch im November 2011 ein Interview, in dem er locker aus dem nationalsozialistischen Nähkästchen plaudert. Insgesamt habe er für seine V-Mann-Tätigkeit in der zweiten Hälfte der neunziger Jahre etwa 200.000 D-Mark vom Thüringer Verfassungsschutz erhalten. Was er damit gemacht habe? Dreimal darf man raten: »Das Geld habe ich natürlich in die Bewegung investiert.« Reporter Hannes Hofmann fragt nach: Auch in Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos? Brandt: »Die drei gehörten doch zu uns!« Und die brisanten Informationen, die er dem Verfassungsschutz steckte? »Ich habe denen doch nur gesagt, was die ohnehin schon wußten.« So sehen Sieger aus.
Nun könnte Tino Brandts Behauptung, er habe 200.000 D-Mark kassiert, natürlich die Prahlerei eines Nazis sein. Doch die Summe oder zumindest die Dimension ist mehrfach von höchster Stelle bestätigt worden, zum Beispiel von Hansjörg Geiger, zur fraglichen Zeit Präsident zuerst des Bundesamts für Verfassungsschutz, dann des Bundesnachrichtendiensts, in einem Interview mit der »Süddeutschen Zeitung« (»SZ«, 14.2.2012). Bloß niedere Chargen bestreiten, wie etwa ein Hermann Weishaupt, Ministerialdirigent im bayrischen Innenministerium, bei einer Podiumsdiskussion mit dem schönen Titel »V-Leute – Fluch oder Segen bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus?« Anfang März 2012 in Regensburg, einen entsprechenden Vorhalt mit Nichtwissen. Ja gut, in Thüringen sei manches »sicher nicht so optimal gelaufen«, räumt der smarte PR-Mann des VS ein, aber 200.000 D-Mark vom Verfassungsschutz direkt an den Obernazi? Weishaupt schüttelt sein weises Haupt: Nie nix von gehört. Vom Zeitunglesen hält man nicht viel beim bayrischen Verfassungsschutz und im bayrischen Innenministerium.
Dabei sind die 200.000 nur eine kleine Teilsumme (die einzige, deren Empfänger namentlich bekannt ist) der insgesamt drei Millionen D-Mark, die laut Helmut Roewer an Nazis geflossen sind. Und Helmut Roewer muß es wissen, er war von 1994 bis 2000 Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes. Seitdem betätigt sich der promovierte Jurist, der aus dem Bundesinnenministerium kam, als rechtsextremer Publizist. Zufällig deckt sich Roewers Zeit beim Thüringer Verfassungsschutz ziemlich mit der Zeit Tino Brandts als V-Mann und Chef des »Thüringer Heimatschutzes«. Googelt man »Thüringer Verfassungsschutz«, spuckt die Suchmaschine den Hinweis aus: »Verwandte Suchanfrage: ›Thüringer Heimatschutz‹«. Da hat Google ausnahmsweise einmal recht: eine gewisse Verwandtschaft der beiden Institutionen ist kaum zu übersehen. Die eine schützt eben die Verfassung, die andere die Heimat, im Grunde hat man das gleiche Ziel: die Eliminierung alles irgendwie Undeutschen und Linksverdächtigen. Wobei sich Helmut Roewer von der Methode Ceská vermutlich distanziert, während Tino Brandt gegenüber »Super Illu« seine aufrichtige Trauer über den Tod der beiden Killernazi-Uwes bekundet und gegenüber der »SZ« von der »aufregenden Zeit damals« schwärmt, als er das angehende Mördertrio nach Kräften förderte.
Der V-Mann, das unbekannte Wesen. Die Mär wird nicht nur von bayrischen Ministerialdirigenten am Leben gehalten. Da bringt die »SZ« ein »Profil« des V-Manns als »zwielichtiger Mitarbeiter des Verfassungsschutzes« und formuliert so neckische Sätze wie diese: »Bei den Behörden werden V-Leute mit Decknamen geführt, sie heißen zum Beispiel ›Otto‹, ›Riese‹ oder ›Küche‹. Aber in der NPD kennt man sie nur mit ihren echten Namen.« Das sind die Sätze, die sich die Nazis gegenseitig glucksend vorlesen. Als Tino Brandt im Mai 2001 als V-Mann enttarnt wird, muß er nicht etwa als Verräter um sein Leben fürchten, sondern wird von Horst Mahler, dem Anwalt der NPD im damals laufenden ersten Verbotsverfahren, vor dem Bundesverfassungsgericht als Joker ausgespielt. Der »Spiegel« 2001: »Der Fall Brandt habe ›für die Partei ausschließlich Nutzen gebracht‹, begeistert sich NPD-Anwalt Horst Mahler. ›Da wurde dem Bundesverfassungsgericht sehr schön demonstriert, wie das mit den Geheimdiensten läuft.‹«
Der Verdacht, daß die NPD selbst die Enttarnung Tino Brandts als V-Mann in die Wege leitete, ist nicht von der Hand zu weisen. Zumindest war die NPD, deren stellvertretender Thüringer Landesvorsitzender Brandt 2000/01 war, die einzige Einrichtung, die davon profitierte. Daß Brandts Kumpane nicht wußten, woher der Geldsegen kam – unwahrscheinlich. Und daß Brandt nichts von den Kapitalverbrechen des NSU wußte – noch unwahrscheinlicher. Zum Zeitpunkt seiner Enttarnung im Mai 2001 hatten die Killernazis bereits den ersten ihrer mutmaßlich zehn Morde sowie einen Sprengstoffanschlag in Köln mit einer Schwerverletzten und mindestens zwei Banküberfälle begangen. Wie heißt es so schön im »SZ«-Profil des V-Manns: »Immer wieder gibt es V-Männer, die glauben, sie könnten die Beamten austricksen.« Ja, liebe Kinder, so ist das mit den V-Leuten! Die sind zwar ziemlich ausgefuchst, aber die Verfassungsschützer sind natürlich viel cleverer! (Der einzig denkbare Erfolg dieser Argumentation: Die Nazis könnten sich darüber totlachen.)
Sich totlachen: Dazu hätte Tino Brandt schon mehr als genug Gelegenheit gehabt. Ein glühender Nazi, der aus dieser seiner einzigen Leidenschaft nie ein Hehl macht. Und der von dem Staat, den zu vernichten er erklärtermaßen angetreten ist, ununterbrochen zur Kenntnis genommen wird. Nur kann sich der Staat leider nicht dazu entschließen, diesen Brandt von irgend etwas abzuhalten. Im Gegenteil, der Herr Nationalsozialist wird seit 20 Jahren überall nur freundlich durchgewinkt.
Es beginnt 1993. Tino Brandt ist 18 Jahre alt und hat nur eins im Kopf: Nein, nicht Mädels, auch nicht Jungs, sondern: die Wiedererrichtung der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft. Was macht so ein geistig verwirrter jugendlicher Thüringer mit einem solchen Ansinnen in den Nachwendejahren? Er geht nach Bayern, nach Regensburg, beginnt eine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann in einem Supermarkt und quartiert sich im Kolpinghaus ein. Das Kolpinghaus, errichtet auf den Trümmern eines in den fünfziger Jahren zwangsenteigneten Viertels, ist das Herz der traditionell katholisch-fundamentalistischen Stadt an der Donau. Hier findet das gesellschaftliche Leben statt, hier toben die Faschingsbälle der CSU, und hier gibt es ein Lehrlingsheim. Dort sitzt Tino Brandt am 5. Mai 1993 vor einer Schreibmaschine und hackt unter großen Mühen Buchstabe für Buchstabe aufs Papier: »Lieber Kamerad / Am 16. Mai 1993 haben wir ein Treffen mit Kaderfunktionären des Nationalen Blocks.« Der »Nationale Block« ist eine derart offensichtliche Nazi-Organisation, daß sie wenige Wochen später verboten wird. Tino Brandt indes wirbt für das geheime Kadertreffen »im kleinen Kreis«: »Darum wäre das erscheinen von nationalen jungen Leuten, die sich nicht mehr nur noch mit den linken Caotenrumbrügeln wollen sehr zu entfällen.« Der Schrieb ist als Teil von Gerichtsakten erhalten.
Denn Brandt beendet seinen Aufenthalt in Regensburg 1994 mit einem Auftritt vor dem Regensburger Amtsgericht. Allerdings nicht dort, wo er hingehört, auf der Anklagebank, sondern als Zeuge der Anklage. Zwei junge Männer von der Antifa sind angeklagt, Flugblätter verteilt zu haben, auf denen Tino Brandt als Nazi verleumdet werde. Dabei ist Tino Brandts einziges Bestreben, »das Nationalbewußtsein zu heben«, wie er vor Gericht angibt. Es ist die Zeit von Rostock, Mölln, Solingen. Der Mob rottet sich immer wieder zum Pogrom zusammen. Einmal haben die Opfer Glück und kommen mit dem Leben davon, wie in Rostock, einmal werden drei Türkinnen ermordet wie in Mölln, einmal fünf wie in Solingen. Die beiden Verteidiger der angeklagten Flugblattverteiler wie auch diese selbst weisen auf die Pogromstimmung im Land hin, doch Richter Werner Gierl bügelt sie ab: »Die allgemeine politische Landschaft interessiert mich nicht!« Staatsanwalt Johann Piendl kann zwar »rechtsradikale Tendenzen« bei Tino Brandt erkennen, aber keine strafbaren Handlungen.
Beweisanträge der Verteidigung, es lägen Zeugenaussagen vor, wonach der saubere Herr Brandt mit einem braunen Hemd herumgelaufen sei, sich am Telefon mit »Heil Hitler« gemeldet, die Gaskammern von Auschwitz geleugnet und den Brandanschlag von Mölln begrüßt habe, verbunden mit der Prophezeiung, es würden bald noch mehr brennen – das Gericht will nichts davon wissen. Schließlich hat Tino Brandt zu Protokoll gegeben: »Das war kein SS-Hemd! Das war ein ganz normales Braunhemd!« Na also! Vor Gericht tritt ein unbescholtener Ehrenmann auf, dessen Reputation von linken Krawallmachern in den Schmutz gezogen werden soll. Das königlich-bayrische Amtsgericht weiß, wo es hier zu stehen hat.
Es ist wie bei Max Frisch:
– zum letzten Mal: er ist kein Brandstifter!
– Woher weißt du das?
– Ich habe ihn ja selbst gefragt ... Und überhaupt: Kann man eigentlich nichts anderes mehr denken in dieser Welt? Das ist ja zum Verrücktwerden, ihr mit euren Brandstiftern die ganze Zeit
Wobei die Rolle des Gottlieb Biedermann in diesem Fall von Richter Werner Gierl und Staatsanwalt Johann Piendl gemeinsam übernommen wird. Das inkriminierte Flugblatt wirft genau die Frage auf, ob der integre Herr Brandt nicht am Ende ein Brandstifter sei. Konkret geht es um einen Drohanruf bei einer türkischen Familie in Regensburg. Eine jugendliche männliche Stimme, die sich als »ein Skinhead« vorstellte, hat den Türken »eine Grillparty« in Aussicht gestellt. Das Flugblatt der Antifa fragt nun, ob Tino Brandt über diesen Drohanruf eventuell »Näheres zu berichten weiß«. Aber das Gericht hat ihn ja gefragt, und er hat gesagt, er habe damit nichts zu tun. Die Ölfässer auf dem Speicher, die Brandbeschleuniger und Zündschnüre – beziehungsweise hier: die Stapel von Nazi-Propagandamaterial unter Tino Brandts Bett, deretwegen die Bochumer Staatsanwaltschaft gegen ihn ermittelt, die einen Bochumer Nazi-Versandhandel ausgehoben hat – »Ich kann meine Fässer nicht auf der Straße lassen, Herr Biedermann, das werden Sie verstehen.«
Herr Biedermann hat auch in den folgenden Jahren vollstes Verständnis für Tino Brandts Aktivitäten. Am 9. März 2012 beantwortet das Thüringer Innenministerium eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Martina Renner und listet 35 Ermittlungsverfahren gegen Tino Brandt auf, unter anderem wegen: Bildung einer kriminellen Vereinigung, Volksverhetzung, Landfriedensbruch, Verstoß gegen das Waffengesetz, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung, Beleidigung, Betrug. Alle diese Ermittlungen enden entweder mit der Einstellung des Verfahrens oder mit einem Freispruch. Ein V-Mann genießt vor der Justiz Immunität. Im übrigen sieht sich das Innenministerium nicht in der Lage, die Frage nach Tino Brandts ungeahndeten Angriffen auf die demokratische Verfassung umfassend zu beantworten, denn: »Eine detaillierte Aufstellung seiner Beteiligung an verfassungsfeindlichen Aktionen ist angesichts der Dauer und des Umfangs seiner Aktivitäten nicht möglich.«
Am 28. März 2012 findet bei Tino Brandt eine Hausdurchsuchung statt. Eine Justiz, die nicht völlig auf den Kopf gefallen ist, hätte das am 5. November 2011 gemacht: einen Tag, nachdem der NSU aufgeflogen ist. So aber hat Tino Brandt fast fünf Monate Zeit, alles, was irgendwie brisant ist, beiseite zu schaffen. Aber Grund der Hausdurchsuchung ist sowieso nicht Brandts hauptamtliche Nazi-Tätigkeit. Man sucht nicht nach Beweisen für Beihilfe zum Mord, es geht um Brandts Nebentätigkeit: Er soll zusammen mit anderen Nazis Versicherungsbetrug im großen Stil begangen haben, der Schaden soll über eine Million Euro betragen. Nebenbei ist der Staatsanwaltschaft Gera inzwischen eingefallen, »daß Tino Brandt im Verdacht stehe, illegal Waffen zu besitzen«. Es werden unter anderen eine Machete und Äxte beschlagnahmt, »Waffen«, die in jedem zweiten Haushalt zu finden sind.
Die staatlichen Behörden sind im Fall Tino Brandt nun einmal fest entschlossen, sich nach Strich und Faden lächerlich zu machen. Getreu dem literarischen Vorbild. Denn auch in Biedermann und die Brandstifter geht es ja am Ende, nachdem die Ölfässer und die Zündschnüre und die Brandbeschleuniger als unverdächtig abgehakt sind, um ein Päckchen mordsgefährlicher Zündhölzer.