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Deutsche Härte

01.06.2017 12:26

Innenminister Thomas de Maizière setzt Abschiebungen nach Afghanistan aus. In Kabul hätten die Botschaftsmitarbeiter so kurz nach dem Anschlag Wichtigeres zu tun. Die letzte Hoffnung der Verdammten dieser Erde: dem deutschen Bürokraten fehlt die Zeit, sich ihnen zuzuwenden. Aber das Urteil, das den Tod der Angeklagten in Kauf nimmt, ist nur aufgeschoben, der Abschiebeflug ins Kriegsgebiet soll „baldmöglichst“ nachgeholt werden. Und wenn die letzten Leichenteile von der Straße gesammelt sind, ist Kabul endlich wieder sicher.  In konkret 4/16 schrieb Peer Heinelt über das harte deutsche Durchgreifen gegen Asylrecht, Menschenrecht und andere Sentimentalitäten.

Härte, von übelmeinenden Kritikastern gerne mit Unmenschlichkeit übersetzt, steht hierzulande traditionell hoch im Kurs – zumal, wenn es um die Flüchtlingspolitik geht. Bei der Bundestagsdebatte über das sogenannte Asylpaket II am 19. Februar wurde der deutsche Innenminister Thomas de Maizière (CDU) gleich mehrmals richtig hart. Er und die Bundeskanzlerin arbeiteten »hart dafür, den Flüchtlingszustrom in unser Land zu begrenzen und zu verringern«, ließ de Maizière seine Zuhörer schon zu Anfang seiner Rede wissen, nur um gleich darauf drakonische Maßnahmen gegen »Wirtschaftsflüchtlinge« und andere unerwünschte Ausländer anzukündigen: »Wir werden mit den Menschen härter umgehen, die nur behaupten, Schutz zu brauchen, aber in Wahrheit aus anderen Gründen nach Deutschland kommen oder mit Tricks oder falschen Angaben ihren Aufenthalt in Deutschland zu verlängern versuchen.« Die Internierung der so Geschmähten in speziellen »Aufnahmeeinrichtungen«, aus denen sie auch in Fällen schwerer Traumata abgeschoben werden können, ist mittlerweile Gesetz, und selbst den anerkannten »Schutzberechtigten« macht die Bundesregierung das Leben so schwer wie irgend möglich, indem sie ihnen etwa das Zusammenleben mit ihren Angehörigen verweigert. Die »Einschränkung des Familiennachzugs« sei zwar »hart«, jedoch dringend »notwendig, um eine Überlastung der Aufnahmesysteme in unserem Land zu verhindern«, erklärte de Maizière.

Für hart, aber fair hält der deutsche Innenminister offenbar auch das Vorgehen der Polizei im Fall Clausnitz. Am Abend des 18. Februar hatte das zuständige Landratsamt 20 Flüchtlinge mit einem Reisebus in das sächsische Dorf karren lassen, um sie dort in einer Gemeinschaftsunterkunft einzuquartieren. Kurz vor Erreichen des Ziels wurde der Bus von einem rassistischen Mob gestoppt, der zuletzt rund hundert Personen umfasste, die sich direkt vor dem Flüchtlingsheim postierten. Die Meute skandierte »Wir sind das Volk« und »Haut ab«; immer wieder waren Gewaltandrohungen und Rufe wie »Mal sehen, was hier für Ungeziefer aussteigt!«, »Weg mit dem Gelumpe!« oder »Asylantengesindel!« zu hören, weshalb sich die Geflohenen weigerten, das Fahrzeug zu verlassen. Der Terror währte mehr als zwei Stunden, in denen die für den Schutz der Flüchtlinge verantwortliche Polizeidirektion Chemnitz es gerade einmal schaffte, 24 Beamte vor Ort zusammenzuziehen. Die wandten sich jedoch nicht gegen die rassistischen Randalierer, sondern gegen die Geflohenen; dokumentiert ist unter anderem, wie einer der Ordnungshüter einen minderjährigen Libanesen unter dem Gejohle des Mobs im Würgegriff aus dem Bus zerrt. Drei Tage später erklärte de Maizière in der ARD-Sendung »Bericht aus Berlin«, er könne »Kritik an diesem Polizeieinsatz nicht erkennen«. Die Beamten hätten »richtig gehandelt, die Menschen aus dem Bus zu bringen«, wusste man diese doch in der Unterkunft »sicher untergebracht«. Dass es zu rassistischen Angriffen kommen würde, sei schließlich »nicht vorhersehbar« gewesen.

Insbesondere die zuletzt zitierte Äußerung des Innenministers ist nur noch zynisch, verdrückt der Mann doch gerne öffentlich Krokodilstränen über die mehr als 1.000 Attacken auf Flüchtlingsheime, die das Bundeskriminalamt (BKA) allein 2015 gezählt hat. Gemessen an der Einwohnerzahl schlugen die Rassisten in Sachsen am häufigsten zu; prophetische Fähigkeiten waren im Fall Clausnitz also nicht nötig. Zudem musste die zuständige Polizeidirektion Chemnitz einräumen, dass es bei einer »vorangegangenen Einwohnerversammlung zur neuen Asylunterkunft« deutliche »Unmutsbekundungen« gegeben hatte. Von Selbstkritik wollte der Chemnitzer Polizeipräsident Uwe Reißmann indes nichts wissen; er erging sich lieber in Eigenlob: »An diesem Einsatz gibt es nichts zu rütteln. Um die Situation nicht noch mehr zu verschärfen und damit Verletzte und Sachschäden zu riskieren, war es notwendig, die Asylsuchenden schnellstmöglich in ihre Unterkunft zu bringen. Dafür war einfacher unmittelbarer Zwang zum Schutz bei drei der Ankommenden notwendig.« Gleichzeitig kündigte Reißmann strafrechtliche Ermittlungen gegen die vom »unmittelbaren Zwang« seiner Beamten betroffenen Flüchtlinge an, schließlich hätten diese »provozierend gestikuliert« und den umstehenden Rassisten den ausgestreckten Mittelfinger gezeigt. Merke: Wer nicht tut, was die Polizei will, bekommt ebenso die gesamte Härte des hiesigen Rechtsstaats zu spüren wie der, der einen Nazi beleidigt.

Überhaupt geht es delinquenten Flüchtlingen künftig an den Kragen. Gemäß dem am 25. Februar vom Bundestag mit den Stimmen der Regierungsparteien verabschiedeten »Gesetz zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern« können sie bereits abgeschoben werden, wenn sie – etwa wegen eines Eigentumsdelikts oder einer Widerstandshandlung gegen Polizeibeamte – zu einer Jugendstrafe gleich welcher Höhe verurteilt wurden. Migranten, bei denen das zuständige Gericht auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr erkannte, werden künftig von der Anerkennung als Flüchtlinge nach der Genfer Konvention ausgeschlossen. Dies gilt trotz Vorliegens von Fluchtgründen und unabhängig davon, ob die Richter die Strafe zur Bewährung ausgesetzt haben. Laut Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) stärkt das Gesetz die »Handlungsfähigkeit des Staates«; für Innenminister de Maizière ist die Neuregelung – was auch sonst – eine »harte«, aber dennoch »richtige und notwendige Antwort des Rechtsstaates auf diejenigen, die glauben, Straftaten begehen zu können, obwohl sie hier Schutz suchen«.

In der Bundestagsdebatte am 19. Februar behauptete Justizminister Maas rundheraus, die geschilderten »Veränderungen im Ausweisungsrecht« seien eine »Reaktion auf die Ereignisse in Köln«. Nun macht es sich unter propagandistischen Gesichtspunkten gut, sexistische Angriffe gegen Frauen heranzuziehen, um eine weitere Verschärfung der Repression gegen Migranten zu legitimieren. Dabei fällt jedoch unter den Tisch, dass nicht zuletzt Maas’ Parteigenossen das vermeintliche Problem der »Ausländerkriminalität« immer dann für sich entdecken, wenn sie meinen, aus machtpolitischen oder wahltaktischen Gründen das rassistische Ressentiment bedienen zu müssen. So eröffnete der spätere Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) anno 1997 den Wahlkampf seiner Partei mit folgenden Worten: »Wir dürfen nicht mehr so zaghaft sein bei ertappten ausländischen Straftätern. Wer unser Gastrecht missbraucht, für den gibt es nur eins: raus, und zwar schnell.« Auch die der SPD nahestehende Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat sich geraume Zeit darüber geärgert, dass die Gewährung politischen Asyls nicht von der Rechtstreue der Antragsteller abhängig gemacht wurde. Schon lange vor den »Ereignissen in Köln« dachte etwa der baden-württembergische Landesvorsitzende der GdP, Rüdiger Seidenspinner, öffentlich darüber nach, »ob ein Flüchtling, der mehrfach erhebliche Straftaten begeht, nicht sein Recht auf Asyl verwirkt« (siehe konkret 1/16).

In dieselbe Kerbe schlug Anfang Januar Vizekanzler und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD); im Gespräch mit »Bild« forderte er, »alle Möglichkeiten des internationalen Rechts« auszuloten, »um kriminelle Asylbewerber in ihre Heimat zurückzuschicken«. Sollten sich etwa afrikanische Staaten weigern, die Betreffenden aufzunehmen, müssten sie unter Druck gesetzt werden, erklärte der SPD-Vorsitzende: »Entweder ihr stellt euch der Verantwortung für eure Bürger, oder wir kürzen euch die Entwicklungshilfe.« Zudem müsse dem »Grundsatz der Haft im Heimatland« wieder Geltung verschafft werden, schließlich wirke die »Androhung, in der Heimat hinter Gitter zu kommen«, weit abschreckender »als eine Haftzeit im deutschen Gefängnis« – menschenunwürdige Unterbringungsbedingungen oder Misshandlungen durch das Wachpersonal passen dem Vizekanzler offenbar gut in den Kram. Wenig später sprach sich Gabriel dann dafür aus, in Deutschland als asylberechtigt anerkannten Flüchtlingen vorzuschreiben, wo sie zu wohnen haben. »Ich glaube, wir brauchen eine Wohnsitzauflage, sonst ziehen die Menschen – auch die anerkannten Asylbewerber – alle in die Großstädte«, sagte er in der ARD-Sendung »Bericht aus Berlin«. Zur Begründung verwies Gabriel auf durch Migranten in den urbanen Gebieten der BRD angeblich verursachte »Ghettoprobleme«.

Bei den Christdemokraten stießen die Forderungen des Vizekanzlers selbstredend auf Zustimmung, zumal die Delegierten des CDU-Parteitags Mitte Dezember letzten Jahres einen entsprechenden Antrag verabschiedet hatten. Hier heißt es: »Wir wollen prüfen, ob wieder eine grundsätzliche Residenzpflicht für Menschen, die wir aus humanitären Gründen aufnehmen, eingeführt werden kann. Wir müssen zusätzliche Wanderungsbewegungen in die Großstädte und Ballungsräume verhindern und eine gleichmäßige Verteilung in Deutschland gewährleisten.« Mittlerweile ist die sogenannte Wohnsitzauflage integraler Bestandteil eines dritten »Asylpakets«, an dem die Bundesregierung Presseberichten zufolge gerade arbeitet. Analog zu seinem Kabinettskollegen Gabriel hält Innenminister de Maizière die geplante Neuregelung, die bei Verstößen den Entzug von Sozialleistungen vorsieht, für »dringend geboten, um Ballungsräume von den Risiken einer Ghettobildung zu entlasten«. Die Worte »Verschärfung« und »Härte« verwendete er dabei ausnahmsweise nicht – wohl weil das allgemein als Inbegriff der Liberalität geltende Grundgesetz die »Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet« ohnehin nur für Deutsche vorsieht, die nicht auf Sozialleistungen angewiesen sind.

Im Unterschied zu Flüchtlingen werden Rassisten hierzulande nicht ganz so hart angefasst. So wurde etwa nur einer der Täter, die sich Ende August vergangenen Jahres im sächsischen Heidenau an einem tagelangen Pogrom gegen Geflohene beteiligt hatten, von der deutschen Justiz verurteilt – zu einer Geldstrafe wegen Beleidigung von Polizeibeamten. Als sich in der Nacht vom 20. auf den 21. Februar in Bautzen eine rassistische Meute vor dem kurz zuvor in Brand gesetzten Flüchtlingsheim versammelte, um den Tätern demonstrativ Beifall zu spenden und die Löscharbeiten zu behindern, schaffte es die Polizei gerade einmal, zwei der Terrorsympathisanten festzunehmen – und ließ sie am nächsten Morgen wieder gehen. Die AfD fordert, an der deutschen Grenze auf Flüchtlinge zu schießen – ein Fall für den Verfassungsschutz ist sie deshalb noch lange nicht. Es sei nicht Sache des deutschen Inlandsgeheimdienstes, »in den demokratischen Diskurs der Parteien einzugreifen«, erklärte dessen Präsident Hans-Georg Maaßen zur Begründung.

Bestätigt fühlen dürfen sich rassistische Mordbrenner und Hetzer auch durch die Mitteilung der Bundesregierung, man habe die Abschiebungen unerwünschter Ausländer während des vergangenen Jahres »deutlich gesteigert«. Wurden 2014 insgesamt 13.851 Menschen zwangsweise »zurückgeführt«, waren es 2015 bereits 22.369; weitere 37.220 konnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) im selben Zeitraum durch »Beratungsgespräche« davon überzeugen, Deutschland »freiwillig« zu verlassen. Schon im Dezember letzten Jahres berichtete Pro Asyl von einer regelrechten »Abschiebungswelle«; betroffen waren oft Roma aus den Balkan-Staaten. Besonders engagiert zeigten sich dabei Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und das von einer Koalition aus Grünen, SPD und Linkspartei regierte Thüringen. Gerade in dem zuletzt genannten Bundesland erfreut sich laut Pro Asyl die »nächtliche, koordinierte Abholung der Menschen aus ihren Wohnungen« besonderer Beliebtheit bei den Ausländerbehörden, bietet diese Vorgehensweise doch »de facto kaum noch irgendeine Möglichkeit des Eingreifens rechtlicher Art«.

Aber auch Baden-Württemberg muss sein Licht da nicht unter den Scheffel stellen. Bei der Bundestagsplenarsitzung am 25. Februar, in deren Verlauf das sogenannte Asylpaket II verabschiedet wurde, erklärte der Innenminister des Südweststaates, Reinhold Gall (SPD), stolz, seine Regierung habe durch die Einrichtung eines »Arbeitsstab(es) Rückkehrmanagement« die Zahl der Abschiebungen »mehr als verdoppeln« können. Bayern bedarf in diesem Zusammenhang längst keiner Erwähnung mehr; hier gibt es seit letztem Sommer spezielle »Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen«, in denen Asylanträge nur noch formal geprüft werden, um Menschen, denen die Behörden keine »Bleibeperspektive« zubilligen, binnen einer Frist von drei Wochen abzuschieben.

Gleichzeitig forciert die Bundesregierung die »Rückführung« von aus Bürgerkriegsgebieten Geflohenen. Ende Februar startete die erste Sondermaschine vom Flughafen Frankfurt/Main, die 125 Flüchtlinge aus Afghanistan nach Kabul transportierte. Zur Begründung erklärte Innenminister de Maizière, es gebe am Hindukusch genügend »sichere Gebiete«, in denen es sich gut leben lasse – zumal Deutschland hierbei »finanzielle Unterstützung« leiste. Vorangegangen war ein Besuch de Maizières in Afghanistan, in dessen Verlauf sich die Kabuler Regierung nicht nur zur »Eindämmung des Migrationsdrucks« bereit erklärte, sondern auch zur »Rücknahme ihrer Staatsangehörigen«. Gleichsam um zu illustrieren, wie entspannt die »Sicherheitslage« am Hindukusch ist, trug der deutsche Innenminister auf seinem Weg zum Tagungsort Stahlhelm und schusssichere Weste; bis an die Zähne bewaffnete Bodyguards ließen ihn keine Sekunde aus den Augen.

In Marokko, Algerien und Tunesien konnte sich de Maizière dagegen ganz ohne Schutzausrüstung bewegen, als er die Länder Ende Februar/Anfang März bereiste. Analog zu den in Afghanistan getroffenen Absprachen einigte er sich mit den Regierungen der drei Maghreb-Staaten schnell auf beschleunigte Abschiebeverfahren. So sagten Marokko und Algerien zu, die Fingerabdrücke von nach Deutschland eingereisten Flüchtlingen mit den eigenen Daten abzugleichen und bei dieser Gelegenheit identifizierte Staatsbürger zurückzunehmen. Mit Tunesien kam de Maizière überein, dass künftig Konsularbeamte des nordafrikanischen Landes die in deutschen »Erstaufnahmeeinrichtungen« internierten Migranten direkt vor Ort einer Identitätsprüfung unterziehen. Als Gegenleistung offerierte der deutsche Innenminister den tunesischen Behörden eine »vertiefte« Zusammenarbeit bei »Sicherheitsthemen« wie der Überwachung des tunesisch-libyschen Grenzgebiets. Man wolle schließlich »guten Gewissens auch deutschen Touristen empfehlen können, Urlaub in Tunesien zu machen«, so de Maizière. Mit Algerien pflegt Deutschland schon länger eine ausgedehnte »Sicherheitspartnerschaft«, in deren Folge unter anderem deutsche Rüstungskonzerne wie Daimler und Rheinmetall dort Geländewagen und Panzer für die einheimische Armee bauen lassen. Dass insbesondere die algerischen Repressionsbehörden für gravierende Menschenrechtsverletzungen bis hin zum »Verschwindenlassen« von Regimegegnern verantwortlich sind, spielt dabei offenbar keine Rolle: Die Bundesregierung will den nordafrikanischen Staat als »sicheres Herkunftsland« einstufen – ebenso wie Marokko und Tunesien.

Derweil spielt sich in Griechenland eine humanitäre Katastrophe ab, da das Land aufgrund des deutschen Austeritätsdiktats nicht mehr in der Lage ist, einreisende Flüchtlinge adäquat zu versorgen, und gleichzeitig die an der von Migranten genutzten »Balkan-Route« gelegenen Staaten ihre Grenzen geschlossen haben. Die Bundesregierung sieht dabei kaltlächelnd zu: Ende Februar erklärte Innenminister de Maizière apodiktisch, die »Zeit des Durchwinkens« von in Griechenland gestrandeten Flüchtlingen nach Deutschland sei »vorbei«. Gelinge es nicht, mittels Nato-Kriegsschiffen und Einheiten der EU-Grenzschutzagentur Frontex Migranten an der Überfahrt vom türkischen Festland auf die griechischen Ägäis-Inseln zu hindern, müsse der »Schutz für den Schengenraum« eben »an einer anderen Grenze durchgeführt werden«. Die hiesige Herrenmenschenpresse konnte sich vor Begeisterung kaum halten.

Nun fordern die CDU-Spitzenkandidaten für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, Julia Klöckner und Guido Wolf, gemäß dem Vorbild Österreichs nur noch »tagesaktuelle Kontingente« von Flüchtlingen nach Deutschland einreisen zu lassen. Für die Abgewiesenen bedeute dies zwar »Schmerz« und »Leid«, aber ohne »Härte« sei eine »Reduzierung der Flüchtlingszahlen« eben nicht zu erreichen, schreiben sie in einer gemeinsamen Erklärung. Na dann: Sieg Heil!

 

Peer Heinelt schrieb in konkret 3/16 über den Bestseller Mein Kampf

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