05.10.2017 10:39
Im April 2016 hat der Bundesgerichtshof ein Urteil gefällt, nach dem Verlage nicht mehr an den Ausschüttungen für Kopien urheberrechtlich geschützter Werke beteiligt werden, sondern diese ausschließlich den Autorinnen und Autoren zustehen. Die Verwertungsgesellschaft Wort verlangt nun von den Verlagen sämtliche Ausschüttungen der Jahre 2012 bis 2015 zurückzuzahlen. Kleine Verlage wie den unseren trifft das hart. 10.000 Euro müssen wir an die VG Wort abführen. Wenn Sie, liebe Leserin, lieber Leser, gerade ein paar Euro entbehren können, wäre das eine große Hilfe. In dem Fall überweisen Sie bitte den Betrag Ihrer Wahl an: KVV konkret, Postbank Hamburg, IBAN: DE32200100200742584209, BIC: PBNKDEFF.
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