Aktuelles

tl_files/hefte/2019/abo919start.jpg

To watch this video, you need the latest Flash-Player and active javascript in your browser.

Tomayers Video-Tagebuch

No-Go-Area Deutschland

Filmkritiken

Termine

Alles wird gut

Rolf Surmann über die Einbürgerung von NS-Opfer

Wir wissen spätestens seit 2015, wie schwer sich die Deutschen mit Menschen tun, die einen ausländischen oder, schlimmer, überhaupt keinen Pass haben. Das Problem ist nicht neu. Schon 1945 hielt man es nicht für notwendig, sich um die Rückkehr von Emigranten nach Deutschland zu bemühen. Sie wurden auch nicht benötigt. Denn, wie bekannt, standen Nazis in allen Varianten zur Verfügung, um nach Kräften am Aufbau der Bundesrepublik mitzuwirken.

Doch gibt es ein »Restproblem«. Zwar sah das Grundgesetz vor, dass Emigranten nach Artikel 116 Bürger der Bundesrepublik werden konnten, aber das galt zum Beispiel nicht für diejenigen, die zwischenzeitlich die Staatsbürgerschaft des Landes, in das sie emigriert waren, angenommen hatten. Immerhin können sie sich auf eine »erleichterte« Einbürgerung nach dem Staatsbürgerschaftsgesetz berufen. Auch in diesem Fall müssen sie jedoch – darunter tut es der deutsche Staat nicht – ihre Einkommensverhältnisse offenlegen, über Sprachkenntnisse auf dem Level B1 verfügen und nicht zuletzt eine aktuelle Bindung an Deutschland nachweisen. Die Ermordung zahlreicher Verwandten reicht – wie ein zurückgewiesener Antrag zeigt – nicht aus. 

Allerdings leben wir bekanntlich in einer Gesellschaft, die durch eine nichtendenwollende Bewältigung ihrer Vergangenheit geprägt ist. Deshalb wundert es nicht, dass der Bundestag knapp 75 Jahre nach dem Sturz des Nazi-Regimes sich nun auch dieses Problems annimmt. Die Bundesregierung will die wichtigsten Ausschlussklauseln per Erlass beseitigen, die Grünen wollen mit einem Gesetzentwurf alle »Konstellationen erfassen, in denen nationalsozialistisches Unrecht gutzumachen ist«. Dagegen wenden die Regierungsparteien ein, es müsse schnelle Abhilfe her. Das klingt allein schon wegen des jahrzehntelangen Nichtstuns merkwürdig. Ein Sprecher der betroffenen »Article 116 Exclusions Group« weist zudem darauf hin, dass die Bearbeitung diesbezüglicher Einbürgerungsanträge jetzt schon zwei bis drei Jahre dauere.

Aber die Angelegenheit hat auch einen grundsätzlichen Aspekt. Nach dem Willen der Bundesregierung bleiben Personengruppen wie etwa die Danziger Juden und ihre Nachfahren weiterhin vom erleichterten Verfahren per Erlass ausgeschlossen, weil sie im Gegensatz zu sogenannten Volksdeutschen vom Nazi-Regime nicht eingebürgert worden waren. Das erinnert an eine ähnliche Diskriminierung bei der Rentenregelung (siehe  konkret 6/19). Was auf den ersten Blick aussieht wie die übliche Vergangenheitsbewältigung zum Nulltarif, zeigt bei näherem Hinsehen, wie tief Xenophobie, Rassismus und Antisemitismus diese Gesellschaft prägen.

Rolf Surmann

Zurück