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Bahn frei für die Dritte Republik

Von den verschiedenen Arten des Fechtens ist in Österreich die Wahlanfechtung die gefährlichste. Der Republik ist bei einem solchen Kampf ein Schmiss zugefügt worden. Nun steht sie mit entstelltem Antlitz da. Man weiß nicht, soll man lachen oder weinen.  Von Michael Scharang

 

Vom Ende der Monarchie bis zum Einmarsch Hitlers im Jahr 1938 existierte Österreich als Erste Republik. Von 1945 bis 2016 als Zweite. Seit dem 1. Juli 2016 vegetiert Österreich als Dritte Republik dahin. Wer ist diesmal einmarschiert? Niemand.

Sie waren alle schon da. Die FPÖ und ihr Führer Strache, von den französischen, niederländischen, ungarischen Rechtsradikalen als Leitfigur angehimmelt, und selbstverständlich auch der Verfassungsgerichtshof, diese hohe Rechtsinstanz des Landes, die von Strache benutzt wurde, um die Zweite, die demokratische, Republik zu beenden und die Dritte, die autoritäre, einzuläuten.

Im katholischen Österreich wird, was immer beginnt, eingeläutet. Zum Glück klingt die Totenglocke stets mit. So weiß man, weil man es hört, dass auch die neue Republik, die schreckliche, nicht von Dauer sein wird.

Das Unglück begann mit einer Katastrophe. Die FPÖ schickte einen tüchtigen jungen Mann, der mittlerweile versprochen hat, Österreich im nächsten Jahr mittels Referendum von der EU zu befreien, in die Bundespräsidentenwahl. Da die Vorsehung Strache zugesichert hatte, dass er jede Wahl gewinnen wird, konnte er nicht hinnehmen, dass sein Kandidat knapp unterlag. Also focht er die Wahl beim Verfassungsgerichtshof an.

Genau auszuführen, wie dieser Gerichtshof zusammengesetzt ist – was die Öffentlichkeit, die nicht mehr existiert, selbstverständlich nicht kümmert –, würde diesen Artikel in die Niederungen eines Kabarettprogramms zerren. Hört man den Präsidenten dieses Gerichtshofs sprechen – egal, was er sagt –, verliert man den Glauben an eine Emanzipation der Menschheit: der klassische österreichische Provinzler, dem sein Akzent den Zugang zur Sprache so sehr versperrt, dass er nicht einmal in der Lage ist, einen Text fehlerfrei abzulesen.

Soweit das Personal der Höchstinstanz. Als es von Strache angeschnauzt wird, die Wahl wiederholen zu lassen, erschaudert es. Denn es erkennt, dass die wahre Höchstinstanz Strache ist, dem nicht nur die Massen zulaufen, sondern auch die Geistesgrößen. Also wächst das Verfassungsgericht über sich hinaus, veranstaltet zum ersten Mal in seiner Geschichte öffentliche Anhörungen, bei denen Alltägliches an den Tag kommt: skurrile Schlampereien.

Da aber nun der Verfassungsgerichtshof und Strache in einem Boot sitzen, darf weder der eine noch der andere blamiert werden. Und so befindet der Gerichtshof, es hätte hier und dort zu Manipulationen kommen können. Weshalb die Wahl zu wiederholen sei.

Ein Gerichtsurteil von solcher Dämlichkeit hat in der Weltgeschichte nicht seinesgleichen. Es ist eine Rechtsprechung im Konjunktiv – dieser Mann hätte jemanden umbringen können und ist deshalb als Mörder zu verurteilen. Ich hätte den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs auf der Straße treffen und ihn an der nächsten Laterne aufknüpfen können.

Ich hätte zum Verfassungsgerichtshof gehen und ihn in Brand stecken können. Eine Rechtsprechung, die sich in die Demagogie der Möglichkeitsform begibt: Bahn frei für die Dritte Republik.

Michael Scharang

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