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Tomayers Video-Tagebuch

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von konkret

Es war nur eine Frage der Zeit und des Orts, wann und wo konkret für die Attacken auf die neuen Nazis und ihre Freunde abgestraft würde. Am 27. September 2018 war es soweit. Ort der Handlung: das Büro der Anwälte des Bundesverbands der Pressegrossisten, die ein Monopol für die Auslieferung von Zeitschriften besitzen. Sie empfahlen ihren Mandanten, das Oktober- Heft von konkret mit einem »Vertriebsverbot« zu belegen, weil auf dem Titelbild zur Schlagzeile »Deutschlands Nazis« und dem Untertitel »Die Schläfer erwachen« auf der Krawatte eines deutschen Sakkoträgers kleine Hakenkreuze zu sehen waren. Die Anwälte: »Der Gebrauch des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation verstößt gegen Paragraf 86a StGB. Für den nicht politisch bewanderten, das Magazin nicht kennenden Beobachter ist nicht auf Anhieb eine eindeutige Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zu erkennen.«

Der Sinn des Gesetzes, die Nutzung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zur Werbung für diese zu verhindern, wurde von Anfang an von Juristen und ihren Auftraggebern dadurch pervertiert, dass etwa Kritiker, die NS-Kennzeichen zur Warnung vor neuen Nazis gebraucht hatten, juristisch belangt wurden – bis der Bundesgerichtshof 2015 diese Praxis einschränkte: »Bei der Prüfung«, so der BGH, »ob die Verwendung eines Kennzeichens auch einer verbotenen Organisation dem Schutzzweck des Paragrafen 86a StGB eindeutig nicht zuwiderläuft, kann in der Regel nicht allein auf die Darstellung des Symbols selbst zurückgegriffen werden; denn dieses lässt bei isoliertem Gebrauch meist gerade nicht erkennen, ob es als Kennzeichen der verbotenen Organisation oder zu anderen, nicht zu beanstandenden Zwecken verwendet wird. Vielmehr ist den Anforderungen, die die Grundrechte etwa der Meinungsfreiheit, aber auch der allgemeinen Handlungsfreiheit an eine verfassungskonforme Auslegung des Tatbestands stellen, in der Weise Rechnung zu tragen, dass der mit dem Gebrauch des Kennzeichens verbundene Aussagegehalt anhand aller maßgeblichen Umstände des Falls ermittelt wird« (siehe den Beitrag von Oliver Tolmein, Seite 30).

Nachdem konkret-Anwalt Tolmein den Grosso-Anwälten dieses Urteil vorgehalten hatte, hoben sie das »Vertriebsverbot« auf, allerdings mit der Folge, dass konkret teilweise erst zwei Wochen nach dem Erstverkaufstag in den Handel kam und mit der Warnung an die Einzelhändler, wer die Zeitschrift anbiete, müsse unter Umständen auch mit einer Beschlagnahme oder der Einleitung eines Strafverfahrens rechnen. Kurz und schlecht: Das »Vertriebsverbot« wird auch nach seiner Aufhebung den Verlag teuer zu stehen kommen.

Die Verfassungstheorie heißt: »Eine Zensur findet nicht statt« (Artikel 5). Die Verfassungswirklichkeit heißt: Der Staat überlässt einem privaten Firmenverband zu entscheiden, welche Zeitschrift erscheinen darf und welche nicht. Denn was hier »Vertriebsverbot« heißt, ist, da es keinen andern Weg zum Kiosk gibt als den über das Grossomonopol, in seiner praktischen Wirkung das Verbot einer Zeitung oder Zeitschrift.

Was hier beschrieben ist, gilt natürlich nicht für die Konzerne, die einem Verband, der es etwa wagte, ein »Vertriebsverbot« gegen Bertelsmanns »Spiegel« oder Burdas »Focus« auszusprechen, den Marsch bliesen,

Cover mit Hakenkreuz 1: konkret 10/18

zumal einige Mitglieder des Grossistenverbands Tochtergesellschaften der Großverlage sind.

Seinen Anspruch auf das Recht, »Vertriebsverbote« zu empfehlen, stützt das Grosso auf ein Konstrukt, das auf den ersten Blick gar nicht so unplausibel wirkt: Da es ja durchaus möglich sei, dass eine Zeitschrift straf- oder zivilrechtlich relevante Inhalte enthalte, machten sich die Groß- und Einzelhändler durch deren Verbreitung der Beihilfe oder der Mittäterschaft schuldig. Solches Risiko aber sei unzumutbar. Das Risiko, das die einzige linke Publikumszeitschrift jeden Monat eingeht, um darüber aufzuklären, wie die Nazis ihre Drohung »Wir holen uns unser Land und unser Volk zurück« wahrmachen, hat 1930 nicht gezählt und zählt 2018 nicht. Deutschland erwacht.

konkret möchte sich an dieser Stelle bei den Leserinnen und Lesern für ihr Engagement bedanken. Ihre Mitteilungen, wo zu kaufen beziehungsweise nicht zu kaufen war, haben sehr geholfen. Viele haben uns auch durch Spenden gezeigt, dass ihnen das Erscheinen von konkret etwas wert ist (Spendenkonto: Deutsche Bank, IBAN DE54200700240841271002, BIC: DEUT DEDBHAM). Der Verlag dankt insbesondere Jutta Ditfurth und den Journalistinnen und Journalisten des »Neuen Deutschland«, der »Jungle World«, der »Taz«, des »Altpapier«, die – im Gegensatz zur Konzernpresse und ihren nationalen »Recherchenetzwerken« – über das »Vertriebsverbot« berichtet haben. Die Ausgabe konkret 10/18 ist ausnahmsweise auch als PDF erhältlich (Bestellungen an verlag@konkret-magazin.de).

Einmal übrigens hätte auch der Teilhaber eines der größten Medienkonzerne Opfer des Paragrafen 86a werden können. 1977 hatte der konkret-Herausgeber den Verleger John Jahr wegen »Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen« angezeigt. Und tatsächlich hatte die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Hamburg auch ein Weilchen so getan, als wollte sie ermitteln (Aktenzeichen 141 Js 577/77). Wie es endete? Mit diesem Brief, abgedruckt in konkret 11/77:

Lieber Herr Jahr, mussten Sie mir das antun? Da stand ich, festgewurzelt im Vertrauen, das unsere Verleger in ihren Staat und seine Organe haben – und Sie verließ schon der Mut, als ich gegen Sie wegen Ihrer Zeitschrift »Das III. Reich/Sonderdokumentation Adolf Hitler« bloß eine Strafanzeige erstattete. Ja, Sie sollen schon geplant haben, künftig auf die Herausgabe von Schriften zu verzichten, die durch Verbreitung nationalsozialistischer Gedanken und Kennzeichen die Tatbestandsmerkmale der Paragrafen 86 und 86a des Strafgesetzbuchs so vorbildlich erfüllen.

Konnten Sie denn nicht gelassen warten, bis Ihre Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Hamburg Ihre Absicht, mit den Bedürfnissen alter Nazis ein Geschäft zu machen, als Vorsatz zu »staatsbürgerlicher Aufklärung« wertete? Konnten Sie sich nicht denken, dass Ihr vierfarbiges Hochglanzposter »Die Standarte des Führers und Reichskanzlers« nur gut war, »Wissen zur Anregung der politischen Willensbildung und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner politischen Mündigkeit zu dienen«? Hat es denn Ihnen nicht dazu gedient – schon vor Jahrzehnten? Und nun plötzlich, in diesen schweren Zeiten, sollte es nicht mehr?

Ich war ganz sicher, dass durch kommentarlose Bildunterschriften wie »Der Führer beim Parteitag der Freiheit« nur »die Person Hitlers kritisch beleuchtet beziehungsweise in den historischen Zusammenhang gestellt und dadurch einer Beurteilung unterworfen wird«, und was für einer. Ich habe keinen Augenblick daran gezweifelt, dass die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Hamburg bloß wegen des Verdachts auf staatsbürgerliche Aufklärung ermitteln und, sollte der sich nicht erhärten lassen, das Verfahren einstellen würde.

Sie hat es getan. Ich darf Ihnen zu Ihrer Justiz gratulieren; obwohl Ihre Kleinmütigkeit das eigentlich nicht verdient hat. Zum Dank dafür sollten Sie nun, unter Hintanstellung geschäftlicher Interessen, eine »Sonderdokumentation: Goebbels’ schönste Reden« (ach so, das haben Sie ja schon), also vielleicht: »Der Führer und die Kinder – Die schönsten Geburtstagsfotos mit Adolf Hitler« herausgeben. Vertrauen Sie mir und der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Hamburg: »Es handelt sich bei den in der Druckschrift enthaltenen Abbildungen … erkennbar um erlaubte zeitdokumentarische Bildwiedergaben und nicht etwa um … unzulässige reißerische Käuferwerbung mit NS-Symbolen.«

Mit erkennbar zeitdokumentarischem Heil Hitler von Haus zu Haus

Ihr Gremliza

Noch früher, im Februar 1964, hatte Gremliza als verantwortlicher Redakteur der Studentenzeitung »Notizen« den Rektor der Universität Tübingen, in Öl gemalt mit goldener Rektorkette und SA-Uniform mit Hakenkreuzbinde aufs Titelbild gesetzt und dazu das Titelstück »Die braune Universität« verfasst. Damals hat ihn der Politologe Eschenburg, ein früherer SS-Mann, als »Misthaufen, gegen den man nicht anstinken kann«, aus dem Seminar gefegt. Es sollte Jahrzehnte dauern, bis Autoren des »Fachbereichs Kultur der Universitätsstadt Tübingen« in dem Buch Vom braunen Hemd zur weißen Weste? Vom Umgang mit der Vergangenheit in Tübingen nach 1945 zu dem Schluss kamen, Gremliza sei eine »herausragende Persönlichkeit« beim »politisch-kulturellen Wandel« der sechziger Jahre gewesen. Viele »Verantwortliche in Tübingen und die Mehrheit der Bevölkerung« hätten sich jedoch »weiter der Aufarbeitung der braunen Vergangenheit« verweigert.

Cover mit Hakenkreuz 2: »Notizen« 1964

Einer der Verantwortlichen war der beliebte Oberbürgermeister jener Jahre, Hans Gmelin, seit Oktober 1933 bei der SA, nach Aufhebung der Aufnahmesperre 1937 Mitglied der NSDAP, Führer eines sudetendeutschen Freikorps, Teilnahme an der Besetzung des Sudetenlands, 1942 Werbung ausländischer »Freiwilliger« für die Waffen-SS in der Slowakei, 1944 Einzug in ein arisiertes Haus in »Preßburg«, als Gesandtschaftsrat an der »Endlösung der Judenfrage« in der Slowakei beteiligt, durch die etwa 59.000 slowakische Jüdinnen und Juden zwischen März und November 1942 zur Vernichtung nach Auschwitz, Treblinka und Sobibor deportiert wurden.

In seinem Entnazifizierungsverfahren verteidigte sich Gmelin so: »Als ich in ein Alter kam, in dem sich mein politisches Urteil und meine politische Überzeugung gebildet hat, war das politische Leben in Deutschland bereits in die Sogwirkung der extremen Parteien gekommen, und für einen jungen Menschen gab es praktisch nur noch die Wahl zwischen extrem rechts und extrem links.«

Wer nicht Kommunist werden will, muss Nazi werden. Auf diesem Klavier spielen sie heute noch, die »Theoretiker« des »Totalitarismus«. Gmelin wurde als »Mitläufer« eingestuft. Tübingens Rathaus stand ihm offen.

Heute sitzt dort als Nachfolger Gmelins der OB Boris Palmer von den Grünen, der die EU-Außengrenzen mit Waffengewalt schließen will. Und das Schönste an der Geschichte: Der lange Weg von Gmelin zu Palmer hat nicht einen Tübinger Nazi Amt oder Pension gekostet. Nicht zuletzt deshalb geht es 2018 dort weiter, wo es 1930 angefangen hat. In einer Weise, versteht sich, die bei Tonaufnahmen »remastered« heißt.

Zum 80. Geburtstag von konkret-Hausdichter Horst Tomayer (1.11.1938–13.12.2013) hat seine Redakteurin Marit Hofmann ein »Ehrliches Tagebuch« aus seinem Nachlass zusammengestellt (S. 65). In der Reihe konkret texte (siehe Anzeige S. 55) ist soeben die Jubiläumsausgabe seines lyrischen Hauptwerks German Poems erschienen. Tomayers 80. Geburtstag wird am 1.11. um 20 Uhr im Nachtasyl/ Thalia Theater Hamburg und am 5.11. um 20.15 Uhr im Theaterhaus Stuttgart mit der Multimediashow »Das Wort Hottes« von Marit Hofmann, Christoph Hofrichter und Fritz Tietz gefeiert.

Mira Landwehr erklärt am 30.11. in Oberhausen (Druckluft, Am Förderturm 27), warum Tierliebe und Menschenhass so nah beieinander liegen und warum Veganer/innen eine auffallende Affinität zu rechter Esoterik und Verschwörungstheorien haben.

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