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»Die Regeln sind einfach schlecht«

Im Juli 2017 ist das sogenannte Prostitutionsschutzgesetz in Kraft getreten. Seit Anfang des Jahres sind auch die Übergangsfristen abgelaufen. konkret sprach mit Johanna Weber vom Berufsverband Erotische & Sexuelle Dienstleistungen e.V. darüber, was das Gesetz für die Betroffenen bedeutet.

 

konkret: Was sind die Vor- und Nachteile des Gesetzes für Sexarbeitende?

Johanna Weber: Die Vorteile lassen sich kurz zusammenfassen: keine. Ein großer Nachteil dagegen ist, dass das Gesetz die wirklichen Probleme unserer Branche verkennt. Eines unserer größten Probleme ist das Stigma, und das wird durch einen Prostituiertenausweis nicht abgebaut, sondern verstärkt. Frauen, die sich ohnehin schwertun, sich diesem Beruf zuzurechnen, müssen sich jetzt auf einer Behörde als Prostituierte anmelden und mit einem Prostituiertenausweis rumlaufen. Die meisten waren vorher auch angemeldet und haben sich dafür irgendwelche Phantasieberufe ausgedacht: Wellnessberaterin, Lebenscoach – dem Finanzamt ist das völlig egal. Hauptsache, man zahlt Steuern.

Auch das Gesetz für die Prostitutionsstätten greift nicht als Schutzmaßnahme?

Es ist eigentlich vernünftig, dass bestimmte Voraussetzungen für den Betrieb einer Prostitutionsstätte gelten sollen. Dann haben unsere Arbeitsplätze auch Rechtssicherheit. Aber die Regeln, die jetzt aufgestellt wurden, sind einfach schlecht. Manches, etwa Alarmanlagen in jedem Zimmer, klingt sehr vernünftig. Aber im Bordellzimmer passiert nachweislich fast nie etwas. In allen Bordellen, in denen ich bisher gearbeitet habe, war klar, dass man aufeinander aufpasst. Nachdem wir uns mit einem Gast unterhalten haben, schicken wir ihn duschen und gehen noch mal in den Aufenthaltsraum. Wenn einem was unheimlich ist, sagt man den anderen Bescheid: »Könnt ihr nach einer halben Stunde mal klopfen?« Und das machen die auch. Eine Umrüstung auf Alarmanlagen wäre für kleine Betriebe, wo zum Beispiel zwei Frauen sich selbständig gemacht haben, nicht zu finanzieren. Und gerade das sind wirklich gute und faire Arbeitsplätze. Und in den größeren Häusern sagen die Betreibenden: Na gut, da sind die Betriebskosten gestiegen, also: Mieterhöhung. Erwirtschaften müssen das auf jeden Fall die Frauen.

Aber es gibt doch auch Bordelle, die nicht so sicher sind.

Wenn überhaupt, dann sind das die ganz großen Häuser, wo es etwas anonymer zugeht. Da haben die Zimmer alle Alarmknöpfe und Leibwächter vor der Tür.

In der Branche gibt es ein Problem mit Dumpinglöhnen…

Juristisch kann man da leider nichts machen, weil ja alle Frauen und auch Männer selbständig sind, und da gibt es keine Mindestlöhne. Das kennen Sie als Journalistin sicherlich auch. Für Branchen, in denen viele Freiberufliche arbeiten, fehlen in Deutschland die passenden Gesetze. Ich habe da auch keine tolle Idee. Natürlich können die Sexarbeitenden sagen: Ich will mehr für meine Dienstleistung als 30 Euro die Stunde, denn davon kann man kaum leben. Aber das tun sie nicht. Den Arbeitsplatz zu wechseln ist nicht das Problem – theoretisch. Praktisch ist es wie bei Journalisten: Sie werden bei einer Zeitung schlecht bezahlt, die Bedingungen sind scheiße, und trotzdem bleiben sie. Das neue Gesetz soll Zwangsprostitution verhindern… Tut es aber nicht. Die Idee war, dass sich bei der Registrierung auf der Behörde die Menschenhandelsopfer, also diejenigen, die das nicht freiwillig machen, den Beamten  offenbaren können. Das tun sie aber nicht. Sie melden sich aber sehr wohl an. Sie sind dabei die ersten. In Wien gibt es die Meldepflicht schon ein bisschen länger. Und alle Menschenhandelsopfer, die im letzten Jahr gefunden wurden, hatten diesen Ausweis – alle. Beratungsstellen, die mit Menschenhandelsopfern arbeiten, sagen, dass es vier bis fünf Beratungen in der Prostitutionsstätte braucht – möglichst immer von denselben Menschen –, bis die Frauen so viel Vertrauen haben, dass sie sich offenbaren.

Gibt es denn andere Möglichkeiten, für  bessere Arbeitsbedingungen – Sozialversicherung etc. – zu sorgen?

Viele haben keine Krankenversicherung, weil ihnen die notwendigen Vorversicherungen fehlen. Das ist ein Riesenproblem, und es gibt überhaupt keinen Lösungsansatz, der regelt, dass die vernünftig in die Sozialversicherung reinkommen. Außerdem gibt es viel zu wenige Beratungsstellen, bei denen diese Frauen sich anonym und kostenlos in ihrer Muttersprache informieren könnten. In Berlin gibt es vier Gesundheitsämter, bei denen man sich kostenlos und anonym beraten und untersuchen lassen kann. Das ist super. Das gibt es aber bei weitem nicht in allen Bundesländern und schon gar nicht in allen Städten. Wir brauchen mehr kostenlose, unverbindliche und anonyme Angebote – auch für Menschen, die illegal in Deutschland sind.

Das Gesetz führt wohl eher nicht dazu, dass Sexarbeit entkriminalisiert wird.

Eher nicht. Mit dem Prostitutionsgesetz von 2002 wurde die Prostitution von der Sittenwidrigkeit befreit. Auch davor war Prostitution legal, und man musste auch Steuern zahlen. Aber wir hatten überhaupt keine Rechte: Wir konnten unseren Lohn nicht einklagen, hatten unseren Kunden gegenüber keine Rechte, konnten aus jeder Krankenkasse rausfliegen. Das Prostitutionsgesetz, das nie hundertprozentig umgesetzt wurde, sollte den Beruf normalisieren; mit dem Prostituiertenschutzgesetz wurde jetzt ein neues Sondergesetz geschaffen, was uns zusätzlich stigmatisiert und nicht normalisiert.

Ich habe gehört, dass viele Betroffene Angst haben, dass ihre Daten an die Polizei weitergegeben werden.

Offiziell gibt es diese Fälle nicht. Theoretisch werden die Daten nur bei der Behörde abgespeichert, die für das Anmeldewesen zuständig ist, und ausschließlich ans Finanzamt weitergeleitet. Vielen Frauen macht allein die Tatsache, dass die Daten irgendwo abgespeichert sind und weitergeleitet werden, Angst. Besonders alleinerziehende Mütter. Zwar gibt es das Gleichbehandlungsgesetz, aber wie wird sich ein Familienrichter entscheiden, wenn die Mutter eine Hure ist und der Vater einen anständigen Handwerksbetrieb hat: Wo kommen die Kinder dann hin? Theoretisch dürfen unsere Daten nicht weitergeleitet werden, und theoretisch darf es für eine Prostituierte keinerlei Nachteile geben, aber in der Praxis ist es nicht so.

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